Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist eine ethische Fallbesprechung?
Eine ethische Fallbesprechung ist der Versuch eine gemeinsame Therapieentscheidung aller Menschen, die eine/n Schwerkranke/n in einer kritischen Phase seines Lebens behandeln oder begleiten und in der diese nicht mehr selber entscheiden können, mit dem „mutmaßlichen Willen“ oder dem in einer Patientenverfügung geäußerten Willen in Einklang zu bringen, beziehungsweise zu erreichen. Hintergrund ist die heute mögliche Lebensverlängerung im Rahmen moderner Intensivmedizin durch maschinelle Beatmung, künstliche Ernährung, Wiederbelebung und Chemotherapie, um nur einige Beispiele zu nennen. Alle diese Maßnahmen müssen sich immer an der zu erwartenden oder vorhandenen Lebensqualität messen lassen. Dazu gehört auch die Entscheidung was im Falle einer eingetretenen Demenzerkrankung noch richtig und sinnvoll ist.
Wer kann eine ethische Fallbesprechung anfordern?
Prinzipiell jede Person die eine/n Schwerkranke/n behandelt oder begleitet. Dazu gehören die Angehörigen oder sonstige Vertrauenspersonen/Freunde, Vorsorgebevollmächtigte, gesetzliche Betreuer, und auf der Behandlungsseite die Ärzte, das Pflegepersonal, etc.
Falls der Patient noch selbst in der Lage ist, kann er natürlich auch eine Beratung einfordern, bzw. an einer Besprechung teilnehmen.
Welche Voraussetzungen braucht eine ethische Fallbesprechung?
Für die Durchführung einer ethischen Fallbesprechung ist es wichtig, dass nach der Annahme des Antrages ein gemeinsam verabredeter, kurzfristiger Termin gefunden wird, zu dem alle an einem Behandlungsfall Beteiligten eingeladen werden. Die Besprechung sollte in unmittelbarer Umgebung des Betroffenen stattfinden. Falls es eine Patientenverfügung gibt, sollte diese vorliegen, ebenso Bescheinigungen über die Vorsorgevollmacht, oder die gesetzliche Betreuung. Ein Zeitrahmen von ca. 1 Stunde ist einzuplanen.
Wie ist es mit der Schweigepflicht?
Selbstverständlich gilt für alle Personen die Schweigepflicht!
Vor Beginn der Besprechung wird der Moderator darauf hinweisen.
Wer soll an einer ethischen Fallbesprechung teilnehmen?
Angehörige, ggf. gute Freunde, bzw. Vertrauenspersonen, Vorsorgebevollmächtigte, gesetzliche Betreuer, ggf. Hausarzt, behandelnde weitere Ärzte, Pflegepersonal, Seelsorger, etc.. Dazu kommen in der Regel 2 qualifizierte Ethikberater für die ambulante Versorgung.
Wer trägt bei einer Entscheidung die Verantwortung?
Die ethische Fallbesprechung dient dem Zweck eine gemeinsame
Entscheidung über das zukünftige Vorgehen in einem Behandlungsfall zu erreichen. Wenn es dazu kommt, so hat dies den Charakter einer gut begründeten Empfehlung. Die medizinische, pflegerische und juristische Verantwortung bleibt bei den Verantwortlichen vor Ort.
Entstehen Kosten für eine ethische Fallbesprechung?
Nein, aktuell nicht! Wir freuen uns aber über jede Spende an unseren Verein AEBH e.V.
Was ist wenn man zu keiner gemeinsamen Entscheidung kommt?
In der Regel wird die ethische Fallbesprechung von allen Beteiligten als sehr hilfreich empfunden und es kommt, nachdem alle Standpunkte ausreichend besprochen wurden, fast immer zu einem gemeinsamen Entschluss. Das ist aber kein Zwang. Manchmal ist es sinnvoll nochmal „darüber zu schlafen“. In diesen Fällen gibt es immer die Möglichkeit eines weiteren Treffens.